Das Vorhalten von Feuerlöschern ist ein erster und wichtiger Schritt, um Entstehungsbränden entgegenzuwirken. Jedoch zeigt sich unter der Stresseinwirkung realer Gefahrensituationen immer wieder, dass viele Menschen nicht in der Lage sind, mit einem Feuerlöscher der Brandentstehung ausreichend Einhalt zu gebieten. Das nur begrenzt vorhandene Löschmittel kann durch ungeübte Personen oftmals schlichtweg nicht effektiv genug genutzt werden, um den Entstehungsbrand vollständig einzudämmen.
Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entsprechend angepasst. Die ASR A2.2 regelt dabei neben den sicherheitstechnischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten, auch die Unterweisung von Beschäftigten über Gefährdungen und Maßnahmen zur Abwendung von Bränden. Des Weiteren enthält sie Vorgaben in Sachen Brandschutzhelfer sowie zur Instandhaltung von Feuerlöschern. Die ASR A2.2 misst der Brandschutzunterweisung seit einigen Jahren ein stärkeres Gewicht zu. Demnach muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ernennen. Die ASR legt erstmals u. a. auch die Unterweisungsinhalte wie Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall fest. Zusätzliche praktische Übungen im Umgang mit dem Feuerlöscher sind ebenfalls Bestandteil der Unterweisung.